Mitgliedschaft

Mitgliedschaft und Statuten Tennis Club Old Boys

tcob_banner_01

 

 


Dokumente und Infos zur Mitgliedschaft:

pdf aufnahmegesuch_tcob

pdf aufnahmegebuehren_tcob

pdf platz_spielordnung_tcob

AUSZUG AUS DEN STATUTEN

Art. 6 Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand... Der Vorstand hat das Recht, Aufnahmegesuche ohne Grundangabe abzulehnen. Das erste Jahr als Aktivmitglied gilt als Probejahr. Nach dessen Ablauf kann der Vorstand ohne Grundangabe die definitive Aufnahme ablehnen, wobei die Aufnahmegebühr vom Club zurückerstattet wird.
Aktivmitglieder haben bei der Aufnahme eine Aufnahmegebühr zu entrichten und leisten einen ordentlichen Jahresbeitrag...
Art. 7 Als Junioren gelten Gesuchsteller, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder dessen Alter erst im Laufe des Kalenderjahres erreichen. Sie entrichten eine besondere Aufnahmegebühr und einen reduzierten Jahresbeitrag.


BEITRÄGE GEMÄSS BESCHLUSS DER GV VOM 22. März 2006

Aufnahmegebühren für Neueintretende
Die ordentliche Aufnahmegebühr beträgt für alle Aktivmitglieder Fr. 500.--. Die Aufnahmegebühr für Junioren wird folgendermassen aufgesplittet: Fr. 250.-- muss beim Erreichen des 12. Altersjahr und Fr. 250.-- beim Erreichen des 14. Altersjahr (resp. Fr. 500.-- bei Eintritt ab 14. Altersjahr) entrichtet werden.

Pro Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben. Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen, werden gemäss Art. 11 der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen.


Jahresbeiträge (inkl. Verbandsgebühr) zahlbar bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Beitragsrechnung

Aktive Fr. 700.--
Ehepaare Fr. 1‘220.--
Studierende und Lehrlinge mit Ausweis bis zum 25. Altersjahr Fr. 450.--
Junioren Fr. 240.--
Kontroll Fr. 150.--
Passive Fr. 75.--

a) Junioren sind Knaben und Mädchen bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 18. Altersjahr erreichen. Junioren dürfen sich am Montag - Freitag zwischen 12.00 und 14.00 und ab 17.00 nicht einschreiben. Gesetzliche Feiertage gelten als Sonntage. Über Ausnahmen entscheidet die Spielkommission. An Geschäftszeiten gebundene Junioren können auch ausserhalb der für die Junioren geltenden Zeiten spielen, bezahlen jedoch einen Jahresbeitrag von Fr. 400.--.

b) Kontrollmitglieder sind Aktive oder Junioren, die während 1 - 5 Jahren dem Spielbetrieb fernbleiben wollen. Sofern sie nach dem fünften Jahr nicht wieder aktiv werden, werden sie den Passivmitgliedern zugezählt.

c) Kontroll- und Passivmitglieder haben keine Spielberechtigung. Sie können jedoch als Gäste gegen ein Gebühr von Fr. 15.-- die Plätze max. 5 mal pro Saison benützen.

d) Nichtmitglieder können mit einem Aktiv-, Kontroll- oder Passivmitglied die Plätze max. 5 mal pro Saison gegen ein Gebühr von Fr. 15.-- zu folgenden Zeiten benutzen: Mo – Fr: 8.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00.


MITTEILUNGEN

Die Platz- und Spielordnung ist für alle Platzbenützer verbindlich.
Die Flutlichtanlage für die Plätze 3 und 4 stehen ausser samstags/sonntags den Aktivmitgliedern bis spätestens 22.00 Uhr zur freien Benützung offen. Zu Beginn und gegen Ende der Saison ist der Platzwart, Trainer, oder der Präsident befugt, zur Schonung der Spielfelder, einen früheren Spielabbruch anzuordnen.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, keine Wertgegenstände in der Garderobe zu belassen. Der Club übernimmt keinerlei Haftung.
Der Club verkauft Tennisbälle und vermietet Garderobe-Kästchen zu Fr. 75.-- pro Jahr (Schlüssel gegen Depot von Fr. 50.--). Bitte fragen Sie im Restaurant nach.
Wir wünschen allen Mitgliedern und Benützern unserer Anlage eine angenehme, erfolgreiche und von schönem Wetter begünstigte Tennis-Saison.

Basel, im April 2006 Mit freundlichen Grüssen
 

wilson_logo_sm.gif
bankcoop
basler.gif    
 
finanzwerk
 
 
manosport_sm